Alkohol am Steuer

Karneval: Vorsicht vor Restalkohol im Straßenverkehr

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Restalkohol wird noch immer von vielen Autofahrern als Risiko unterschätzt. Gerade jetzt zur Karnevalszeit warnt der ADAC: Übermüdung und der Kater am Morgen danach beeinflussen das Reaktionsvermögen. Bereits bei 0,3 Promille Blutalkohol gilt: Wer einen alkoholbedingten Fahrfehler macht, begeht eine Straftat und muss mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen.
„Null Promille“ heißt es für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Radfahrer hat die Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille festgelegt. Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert und nimmt am Verkehrsgeschehen teil, begeht er eine Straftat.

Promilleberechnungen können einen Orientierungswert bieten, sind aber stark von Faktoren wie Konstitution, Nahrungsaufnahme und Tagesform abhängig. Der Körper baut pro Stunde etwa 0,1 Promille ab. Das heißt beispielsweise: Wer um Mitternacht mit 1,5 Promille schlafen geht, hat morgens um neun Uhr immer noch einen Wert von 0,6. Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Auch Kaffee trinken, hilft – entgegen der landläufig verbreiteten Meinung – nichts in Bezug auf den messbaren Blutalkohol.

Der ADAC rät daher allen Autofahrern, im Zweifelsfall auch am nächsten Tag öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen.

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