Kein Beruhigungstropfen – Alkohol auch nach Unfall tabu

Nach einem Unfall steigen die beiden beteiligten Fahrer aus und sind froh, nicht verletzt zu sein. „Auf den Schreck sollten wir einen Schluck trinken“, meint der eine und reicht einen Flachmann weiter. Der andere trinkt, gibt die Flasche zurück und wundert sich, dass sein Gegenüber nicht trinkt.

Ich warte bis die Polizei da war„, antwortet der. Der Witz ist alt, das Thema aber aktuell. Ein „Schluck auf den Schreck“ kann nach einem Autounfall teuer kommen. Wer nicht auf die alkoholische Nervenberuhigung verzichten will, sollte zumindest vorher das Eintreffen von Polizei und Arzt abwarten.

Ansonsten riskiert er bei einer Blutprobe Ärger mit der Versicherung, da es im Nachhinein schwierig sein kann, den genauen Zeitpunkt der Alkoholaufnahme zu beweisen.

 

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