Kein Sozialbonus für Raser

War ein Autofahrer deutlich schneller unterwegs als erlaubt und wurde dabei ertappt, kann er vor Gericht keine Gnade, sprich ein verringertes Bußgeld erwarten, nur weil er vielleicht knapp bei Kasse ist. Ein entsprechendes Urteil des OLG Koblenz machte die Hoffnung eines Betroffenen jetzt zunichte.

Der Autofahrer könne auch dann mit einer empfindlichen Geldbuße belegt werden, wenn er damit finanziell überfordert sei, heißt es in einem veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz (Beschluss vom 10. März 2010, 2 SsBs 20/10). Zahlungsschwierigkeiten allein seien kein Grund, eine der Ordnungswidrigkeit angemessene Geldbuße herabzusetzen.

Das Gericht verhängte eine Geldbuße von 300 Euro und einen Monat Fahrverbot. Dem Betroffenen wurde eingeräumt, die Geldbuße in drei monatlichen Raten zu begleichen. Ihm wurde eine vorsätzliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 57 km/h zur Last gelegt.

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