Keine Prüfpflicht für R1234yf-Klimaanlagen

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Eine besondere Prüfpflicht für Leckagen aus Klimaanlagen mit dem umstrittenen Kältemittel R1234yf will die Bundesregierung nicht einführen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag über mögliche Gefährdungen durch das Kältemittel hervor. Im Gegensatz zu Anlagen, in denen R134 verwandt werde, sei ein Austreten des neuen Mittels nicht Klima-relevant.

Die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass auch bei der Verwendung von R1234yf als Kältemittel Belastungen für die Umwelt zu erwarten seien. Studien haben gezeigt, dass es nach dem Zerfall von R1234yf zu einer Erhöhung des Pflanzengiftes Trifluoressigsäure (TFA) kommt. Dies macht sich insbesondere in Gewässern bemerkbar, weil TFA dort nur langsam abgebaut wird. Bei einer breiteren Verwendung sei daher mit „einem Anstieg von TFA in der Atmosphäre und einem verstärkten Eintrag in Meere sowie Böden und Oberflächengewässer zu rechnen“, erklärt die Bundesregierung weiter. Mögliche Umweltauswirkungen der Stoffe untersucht eine laufende Evaluierung im Rahmen der europäischen Chemikalienrichtlinie „REACH“. Erst kürzlich haben Schweizer Forscher der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) vor dem Kältemittel gewarnt. Auf Basis der bisherigen Kältemittel-Verluste rechnen sie mit einer jährlichen Umweltbelastung von 19 000 Tonnen dieses Giftes in Europa. Eine messbare „Schädigungsgrenze“ werde aber bei weitem nicht erreicht. Eine systematische Beobachtung der Konzentration sei dennoch notwendig.

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