Kommentar: Führerscheinentzug ins allgemeine Strafregister?

Öfter passiert, dass jemand auf eine verrückte Idee kommt, weil er sich, wie er später vielleicht argumentiert, einfach nicht mehr anders zu helfen wusste.

Solange es bei einem Einfall, der völlig daneben ist, um die Irrungen eines Einzelnen handelt, braucht daraus keine Staataktion gemacht werden. Anders liegen die Dinge, wenn die deutschen Justizminister der Idee verfallen, künftig den Führerscheinentzug, also das Fahrverbot, auch als Strafe für Vergehen einzusetzen, die mit dem Verhalten im Straßenverkehr überhaupt nichts zu tun haben. Gedacht ist dabei an Delikte wie Diebstahl und Körperverletzung. Bisher können Fahrverbote nur als Nebenstrafe zu einer Haft- oder Geldstrafe verhängt werden.

Bedenklich genug, wenn der deutschen Justiz das umfängliche Strafregister, das sie zur Verfügung hat, offenbar nicht mehr ausreicht. Dass Justizminister und ihre Berater darüber brüten, wie man einen straffällig Gewordenen möglichst empfindlich treffen kann, ist nachvollziehbar. Dass aber der Entzug des Führerscheins als Strafmaß ein Ergebnis ihrer Grübeleien ist, lässt auf düstere Gedankengänge schließen, denen Justitia nicht verfallen möge. Könnte nach dem Führerscheinentzug eines Tages etwa auch die Kündigung des Arbeitsplatzes oder die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes als angemessene Strafe gelten?

Wenn es um Straftaten geht, die in Deutschland begangen werden, ist regelmäßig von ausreichenden Möglichkeiten die Rede, um jeden Gesetzesbruch zu ahnden. Allerdings werde davon vor allem gegenüber jugendlichen Straftätern nur zögerlich Gebrauch gemacht. Warum? – Falsche Rücksichten, um etwa dem raschen Vorwurf der Fremdenfeindlichkeit zu entgehen, sind fehl am Platze. Milde bei Urteilsprüchen spricht sich herum.

Eine neue Illusion dürfte sein, dass sich einer, der schon allerhand auf dem Kerbholz hat – die Justizminister sprechen beispielsweise von „Rohheitsdelikten“ –, fortan wenigstens nicht mehr hinters Lenkrad setzen kann, wenn ihm der Führerschein abgenommen worden ist. Der „Lustentzug“, den Ex-Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin anmahnt, solle abschreckend und erzieherisch wirken. – Dass Fahren ohne Führerschein für unbelehrbare Straftäter keine große Nummer ist, kommt den deutschen Justizministern nicht in den Sinn.

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