Leasing

Leasing: Diese Grundsätze sollten Kunden beachten

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Wer die Grundsätze des Leasings versteht, kann mit diesem die Liquidität schonenden Konzept bares Geld sparen. Besonders lohnenswert ist das Modell für Geschäftskunden, die die Leasingraten steuerlich absetzen können.

Kunden sollten sich die Besonderheiten eines Leasingvertrags vor Augen führen

Jeder Autofahrer, der sich bei der Fahrzeugbeschaffung für das Leasingmodell entscheidet, sollte die Unterschiede zu anderen Varianten des Kfz-Erwerbs kennen. Das Leasing eines Fahrzeugs ist kein klassisches Finanzierungsmodell, sondern vielmehr eine Form eines Leihgeschäfts. Nutzen Autofahrer lukrative Leasing Angebote, sind sie dennoch nur der Mieter der Kfz. Ein eklatanter Unterschied besteht beispielsweise zur Ratenfinanzierung, bei der die Käufer ab der Begleichung der ersten Rate als Eigentümer gelten. Beim Leasing bleibt das Fahrzeug im Besitz der Leasingunternehmen. Trotz Ratenzahlung sowie Anzahlung entsteht kein dauerhafter Anspruch auf das Auto.

Monatliche Leasingraten für einen vereinbarten Zeitraum

Über die Dauer der Inanspruchnahme wird eine Vertragslaufzeit festgelegt, die für die Kundschaft mit monatlichen Leasingraten verbunden ist. Die Höhe der Raten hängt größtenteils von der Anzahlungssumme ab, die Leasingkunden am Anfang leisten. Je höher diese Anzahlung ausfällt, umso niedriger sind die anschließend zu zahlenden monatlichen Raten. Im Gegenzug wird die Höhe der folgenden monatlichen Raten vereinbart, die sich während der Vertragsdauer nicht ändern wird. Eine einflussreiche Größe für die Höhe der Raten ist der kalkulierte Restwert des Kfz nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Wird dieser Restwert zu niedrig kalkuliert, wird die Höhe der monatlichen Raten negativ beeinflusst.

Nur eine „vertragsgemäße Abnutzung“ wird toleriert

Auch wenn dieses Finanzierungsmodell auf den ersten Blick lukrativ erscheint, verbirgt Leasing einige Risiken. Am Ende der Vertragslaufzeit darf das Kfz maximal eine „vertragsgemäße Abnutzung“ aufweisen. Kleine Beulen und Kratzern werden akzeptiert. Bei anderen Schäden sind häufig unangenehme Streitigkeiten die Folge. Muss die andere Partei die Schäden am Fahrzeug reparieren lassen, werden die Kosten im Regelfall den Leasingpartnern auf Zeit in Rechnung gestellt.

Der Restwert des Autos darf nicht zu hoch kalkuliert werden

Das Besondere am sogenannten Restwert-Leasing ist, dass die das Leasing zur Verfügung stellende Partei das Kfz zu einem vorher vereinbarten Restwert verkauft. Wird diese Summe durch den Verkauf nicht erzielt, muss der Differenzbetrag von den eigenen finanziellen Mitteln bezahlt werden. Dieses Risiko ist ein Grund dafür, weshalb der Restwert nach Möglichkeit nicht allzu hoch kalkuliert werden sollte. Durch dieses Prinzip verringern sich zwar die Raten. Im Gegenzug steigert sich jedoch das Risiko, dass Kunden nach der Fahrzeugübergabe noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Deshalb ist es beim Leasing wichtig, dass Händler den Restwert der Autos mit einem marktüblichen und nachvollziehbaren Restwert kalkulieren.

Kein Kündigungsrecht beim Kauf eines Neuwagens

Fällt die Wahl beim Abschluss eines Leasingvertrags auf einen Neuwagen, gehen Kunden das Risiko ein, dass die Vereinbarung im Regelfall nicht kündbar ist. Bestehen aufgrund unsicherer Einkommensverhältnisse Zweifel an einer regelmäßigen Tilgung der Raten, ist das Leasingkonzept im Zweifelsfall keine gute Entscheidung. Anderenfalls drohen Kunden relativ hohe Vertragsstrafen, die häufig mit unüberschaubaren Kosten verbunden sind. Erleidet das Fahrzeug einen Totalschaden, entbindet diese Tatsache dennoch nicht von dem Leasingvertrag. Diesem Risiko wirken Policen wie eine Vollkaskoversicherung entgegen.

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