Leiharbeitnehmer uneingeschränkt im Lkw-Werksverkehr

Lkw können ab sofort auch von Fahrern im Werksverkehr uneingeschränkt gesteuert werden, die zum Beispiel bei Zeitarbeitsfirmen angestellt sind. Dies beinhaltet die jetzt in Kraft getretene Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes zum Personaleinsatz im Werksverkehr.

Voraussetzung ist, dass die Fahrer „dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden“ sind. Bislang durften Werksverkehr-Lkw nur vom eigenen Personal gefahren werden; Leiharbeitnehmer konnten sich zum Beispiel zur Krankheitsvertretung bis zur Dauer von maximal vier Wochen hinter das Steuer setzen.

Für Herbert Götz, Präsident des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik, wurde damit eine seit langem von seinem Verband mit Nachdruck geforderte Rechtsänderung umgesetzt. Durch die Novellierung sei eines der letzten Relikte der alten werksverkehrfeindlichen Verkehrsmarktordnung beseitigt worden. Industrie und Handel mit eigenem Fuhrpark könnten nunmehr im Hinblick auf den Fahrpersonaleinsatz flexibler reagieren, was insbesondere in Zeiten der Fahrerknappheit wichtig sei, sagte der BWVL-Präsident.

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