Leser fragen – Experten antworten – Tipps für den Gebrauchtwagenverkauf

Frage: Ich möchte meinen Wagen privat verkaufen. Worauf muss ich dabei besonders achten?

Antwort von Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS: Zunächst zum Inserat: Hier auf jeden Fall alle Ausstattungsmerkmale aufzählen, auch diejenigen, die vielleicht bei einem Sondermodell zur Serienausstattung gehörten. Ordentliche Fotos vom gereinigten Auto wecken bei potenziellen Käufern besonderes Interesse. Sind Sie unsicher, welchen Preis sie fordern können, empfiehlt sich ein Vergleich mit ähnlichen Modellen auf Internet-Verkaufsplattformen. Oder Sie lassen über die Schwacke-Liste eine Fahrzeugbewertung machen, das kostet 7,90 Euro. Bleiben Sie bei den Angaben ehrlich und wecken Sie bei den Interessenten keine falschen Hoffnungen.

Meldet sich ein Interessent zur Besichtigung an, empfiehlt es sich, das Auto vorher innen und außen zu reinigen, oder von einem Profi reinigen zu lassen. Beim eigentlichen Verkauf lautet die wichtigste Regel: Immer einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Einen Vordruck bekommt man zum Beispiel bei Automobilclubs, Käufer und Verkäufer müssen ihn unterschreiben, beide Seiten bekommen ein Exemplar.

Verkäufer sollten den Käufer auf jeden Fall über etwaige Mängel oder Schäden am Auto informieren, insbesondere Unfallschäden dürfen nicht verschwiegen werden. Nur wenn Sie sich sicher sind, sollten Sie Mängel- bzw. Unfallfreiheit zusichern. Im Vertrag muss die Sachmängelhaftung ausgeschlossen sein. Damit haftet der private Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist.

Will der Käufer eine Probefahrt machen, sollte er seinen Führerschein vorzeigen. Am besten fahren Sie mit, dabei aber vorsichtshalber den Fahrzeugbrief zu Hause lassen. Ist das Auto abgemeldet, brauchen Sie für die Probefahrt ein Kurzzeitkennzeichen oder eine rote Händlernummer. Am besten verkaufen Sie Ihr Auto ohne Zulassung, das kann manchen Ärger ersparen – zum Beispiel wenn der neue Eigentümer das Auto nicht sofort ummeldet und dann zu schnell fährt und Bußgeld oder Punkte kassiert. Der Käufer sollte das Auto bar bezahlen, akzeptieren Sie keine Schuldscheine, Teilzahlungen oder Kreditkarten. Sind Sie sich unsicher, vereinbaren Sie einen Banktermin, bei dem das Geld geprüft und eingezahlt wird.

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