Mercedes-Benz

Mercedes-Neufahrzeuge ohne Betriebserlaubnis?

Durch seine Weigerung, bei Neufahrzeugen das neue Kühlmittel R1234yf einzusetzen, verstößt Daimler laut der EU-Kommission gegen geltendes EU-Recht.

Dadurch besitzen Mercedes-Neufahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2013 mit dem alten Mittel R134a ausgeliefert worden sind, streng genommen keine gültige Betriebserlaubnis. Das geht aus einem Schreiben der Kommission an „kfz-betrieb“ hervor. Zulassungsstellen dürften diese Fahrzeuge folglich nicht mehr zulassen.

Bereits zugelassene Pkw seien ohne zulassungsrechtliche Grundlage unterwegs und müssten umgerüstet werden.Die Vorgabe durchzusetzen, obliegt laut der EU-Kommission den Organisationen der Mitgliedsstaaten. Eine in der Presse kolportierte Strafzahlung der Hersteller pro Fahrzeug gebe es nicht und sei auch nie vorgesehen gewesen. Damit liegt das Heft des Handelns beim Kraftfahrt-Bundesamt. Sollte dieses nicht aktiv werden, droht die EU dem Mitgliedsstaat in letzter Konsequenz allerdings mit Sanktionen, vermutlich in Form von Strafzahlungen.

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Wolfgang Fleu

März 24, 2013 um 11:42 pm Uhr

Entschuldigung! In meinem Beitrag muß es natürlich heißen: Die Entlastung unserer Erde von klimaschädlichen Gasen ……. Wolli

Wolfgang Fleu

März 24, 2013 um 11:32 pm Uhr

Die Belastung unserer Erde mit klimaschädlichen Gasen kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle technisch entwickelten Verbesserungen auch umgesetzt werden. Beim Kältemittel R134a handelt es sich um die HFKW – Chemikalie C2H2F4, welche 1985 den hochgradig umweltschädlichen Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) R12 ersetzte, weil gerade Chlor ein extrem hochgradiges Ozonabbaupotential (ODP) besitzt. Diese Neue Entwicklung wurde damals mit großem Jubel aufgenommen. R1234yf seinerseits hat gerade mal ein Drittel GWP (Globel Warming Potential) von R134a. In Anbetracht der Tatsache, daß bei den meisten Autos das komplette Kältemittel innerhalb von 5 bis 7 Jahren ausgetreten ist und erneuert werden muß, halte ich dieses Verbot einer Verwendung von R134A in neuen Autos für sinnvoll. Ergänzend sei hier noch bemerkt, daß die Moleküle von R1234yf bedeutend größer als die von R134a sind und somit kaum noch durch die Kältemittelschläuche diffundieren können. Dies schlägt sich auch bei den Wartungskosten ganz erheblich nieder. 1kg R134a kostet in der Werkstatt etwa 70 Euro. Nebenbei: 1000g des verbotenen Kältemittels R12 hatte den Treibhauseffekt von 4000 Tonnen CO2! ……Wolli

Gast auto.de

März 24, 2013 um 9:19 pm Uhr

Hallo

Gast auto.de

März 24, 2013 um 2:24 pm Uhr

Der artikel ist teilweilse wirklich schlecht recherchiert. Die Erstzulassung des Fahrzeugs ist fürchterlich egal. Interessant ist lediglich, wenn das Fahrzeug typgeprüft wurde – und das geschieht schon laaaaange vor dem Verkaufsstart…

Gast auto.de

März 24, 2013 um 12:11 pm Uhr

Kann denn keiner diesen Brüdern in Brüssel mal Feuer unter den A…. machen – am besten mit R1234yf !

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