Michelin: Nutzfahrzeuge und Busse mit wintertauglichen Reifen ausrüsten

Transportunternehmer sollten sich die Fragen, nach der sicheren Ausstattung ihrer Fahrzeuge schon im Herbst stellen. Als einzige Verbindung zwischen Fahrzeug und Straße trägt der Reifen entscheidend zur Sicherheit eines Fahrzeugs bei. Für Reifenwahl und -pflege gibt es einige Regeln, die dazu beitragen, gut und sicher durch den Winter zu kommen.

Naht der Herbst, sollten Reifen mit gutem Profil montiert sein. Die Ausrüstung des Fahrzeugs und das Fahrverhalten sollten an Straßenverhältnisse und Witterungsbedingungen angepasst sein. Bei der Reifenwahl sollten außerdem die klimatischen Verhältnisse, die Einsatzregionen und –strecken berücksichtigt werden. Selbstverständlich müssen bei der Reifenwahl die geltenden gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.

Die Wintertauglichkeit von Nutzfahrzeugreifen hängt vor allem mit der Profilgestaltung und der Tiefe des Profils zusammen. Dazu kommt, dass die Profile auf Achsposition und Einsatzbedingungen abgestimmt sind. Während sich bei Pkw auf allen vier Radpositionen die gleichen M+S-Profile einsetzen lassen, fallen bei Nutzfahrzeugen die fahrdynamischen Erfordernisse an Reifen und der abrollbedingte Reifenverschleiß von Achse zu Achse unterschiedlich aus, was verschiedene Profile erfordert.

Der Reifenhersteller empfiehlt zwei Vorgehensweisen: Bei normalem Winter genügt es, die Antriebsachse mit M+S-Reifen auszustatten. Bei extremem Winter kann es erforderlich sein, auch die Lenkachse mit M+S-Reifen auszurüsten.

In Deutschland ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. In Österreich beträgt die Mindestprofiltiefe zwei Millimeter. Für die Hinterachse gelten besondere Wintervorschriften. In der Schweiz sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe gefordert.

In Österreich gelten für Busse vom 1. November bis zum 15. März, für Lkw über 3,5 Tonnen vom 1. November bis zum 15. April folgende Vorschriften: Mindestens auf einer Antriebsachse müssen M+S-Reifen montiert sein. Das Profil muss wenigstens fünf (bei Radialreifen) beziehungsweise sechs (bei Diagonalreifen) Millimeter tief sein. Zusätzlich müssen in dieser Periode Schneeketten mitgeführt werden. In der Schweiz existieren derzeit keine gesetzlichen Vorgaben zur Winterbereifung.

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