Mietwagen im Ausland – Versicherungsschutz prüfen

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Wer nicht mit dem eigenen Auto in den Urlaub fährt und dennoch mobil sein will, bucht einen Mietwagen. Das birgt jedoch oft ungeahnte Risiken, denn nicht in allen Ländern gelten so hohe Mindestversicherungssummen wie in Deutschland. Am besten prüft man die Mietkonditionen im Ferienland deshalb schon vor dem Urlaub.

Oft besteht im Ausland nur ein Mindestversicherungsschutz, der bei einem größeren Schadensfall ungenügend ist, warnt die Versicherungsplattform Transparo. Bei einem Unfall kann das teuer werden, denn der Unfallverursacher muss aus eigener Tasche für den Rest aufkommen. In der Türkei gelten laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beispielsweise Versicherungssummen von 380.000 Euro für Personenschäden und sogar nur 15.000 Euro für Sachschäden. Beide Beträge liegen deutlich unter den in Deutschland geltenden Summen von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Damit man nicht doppelt zahlt, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen der eigenen Kfz-Versicherung. Denn etliche Verträge schließen die sogenannte „Mallorca-Police“ ein – sie sorgt im Ausland für einen Haftpflichtschutz wie in Deutschland. Niedrige Deckungssummen werden so auf das in Deutschland übliche Niveau aufgestockt. Ist eine solche Klausel nicht Vertragsbestandteil, sollte unbedingt eine Versicherung mit höherer Haftung abgeschlossen werden. Übrigens gilt die Mallorca-Police nicht nur auf der Balearen-Insel, sondern allgemein im europäischen Ausland.

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