Mit dem brennenden Auto verbrennt Geld

Die Kfz-Versicherungsbranche rechnet mit weiteren Brandstiftungen. Dabei erleiden die Fahrzeugeigentümer fast immer einen finanziellen Verlust. Durch Teil- und Vollkaskoversicherung sind Feuerschäden am Auto abgedeckt, doch meist wird nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Den bestimmt ein Gutachter der Versicherungsgesellschaft. Dies sorgt nicht selten für eine Verstimmung.

Der Geschädigte vermutet eine Parteilichkeit des Gutachters und zweifelt deshalb die Höhe des festgestellten Fahrzeugwerts vor der Abfackelung an. Die Konsequenz ist oftmals, dass der Betroffene einen eigenen Sachverständigen beauftragt. Doch dessen Gutachten ist für den Versicherer keinesfalls bindend. Oft wird in solchen Fällen ein Obergutachten aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung oder gerichtlichen Verfügung beauftragt. Geht die Überprüfung voll zu Gunsten des geschädigten Autoeigentümers aus, zahlt die Kfz-Versicherung. Wird nur teilweise ein höherer Wert bestätigt, muss der Autofahrer im gleichen Verhältnis für die Kosten des eigenen Sachverständigen aufkommen. Gewinnt der Versicherer, bleiben alle Sachverständigenkosten beim Beschwerdeführer hängen. Und wurde zuvor ein Gericht bemüht sowie ein Rechtsanwalt eingeschaltet, kommen die Gerichts- und Anwaltskosten noch dazu.

 

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