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Mit dem Wohnwagen auf der sicheren Seite

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Damit der Urlaub mit dem Wohnwagen nicht zum Horror-Trip wird, ist ein technisch einwandfreier Zustand des Anhängers die Voraussetzung für eine sichere Fahrt.

Als erstes sollten Brems- und Lichtanlagen bei Caravans geprüft werden. Aber auch Rost, defekte Leitungen und Probleme mit der Anhängertechnik sind häufige Probleme. Deichsel, Stützrad, Abreißseil und Zugkugelkupplung sind weitere typische Gefahrenquellen durch Verschleiß.

Und was muss bei den Reifen am Wohnwagen beachtet werden?

1,6 Millimeter Profiltiefe müssen es per Gesetz sein, 3 Millimeter empfehlen die KÜS-Prüfingenieure. Caravans, die nach der neunten Ausnahmeverordnung der deutschen StVO eine 100-km/h-Zulassung haben, dürfen mit maximal sechs Jahre alten Reifen gefahren werden. Andernfalls gilt der Ausnahmestatus nicht. Das Reifenalter ist an der DOT-Nummer auf der Flanke zu erkennen, die Produktions-Woche und -Jahr enthält.

Wohnmobile

Wohnmobile sind mindestens ausgerüstet mit Tisch, Sitzgelegenheiten, Schlafgelegenheiten, Kochgelegenheit und Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen mitgeführten Gegenständen. Der Tisch kann leicht zu entfernen sein, alle anderen Ausrüstungsgegenstände müssen im Wohnbereich fest angebracht sein. Fehlt diese Ausrüstung auch nur zum Teil, wird laut der KÜS bei der Hauptuntersuchung (HU) keine Plakette erteilt.

Und noch ein wenig Regelkunde: Wohnmobile bis 3,5 Tonnen müssen im Anschluss an die Erstzulassung nach 36 Monaten bei der HU vorgestellt werden, danach alle 24 Monate. Fahrzeuge mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen haben nach zwei Jahren ihren ersten HU-Termin, danach müssen sie weiterhin im Zwei-Jahres-Takt vorgestellt werden. Diese Regelung gilt bis zum sechsten Jahr, danach erfolgt eine jährliche Prüfung. Wohnmobile mit mehr als 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen grundsätzlich alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung.

Bei Caravans und Wohnmobilen richten die Prüfer ihr Augenmerk vor allem die Flüssiggasanlage. Diese Anlage muss spätestens alle zwei Jahre untersucht und eine Prüfbescheinigung ausgestellt werden. Wenn der Wohnraum mit dem Fahrgastraum verbunden, also nicht durch eine Wand getrennt ist, kann ohne eine Prüfbescheinigung über diese Gasanlage keine HU-Plakette erteilt werden. Gasflaschen, Gasflaschenkästen und Entlüftungsöffnungen sollten frei zugänglich sein. Wer diese Tipps beachtet, fährt mit seinem Wohnmobil stets auf der sicheren Seite.

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