Mithaftung des Vorausfahrenden nach Auffahrunfall

Bei einem Auffahrunfall ist in der Regel derjenige Schuld, der auffährt. Das gilt jedoch nicht immer. Würgt ein Autofahrer beim Anfahren an der Ampel den Motor seines Fahrzeugs ab und es kommt zum Crash, haftet er mit. Das geht laut der Zeitschrift „Taxi“ aus einem Urteil des Landgerichtes Hagen hervor (Az. 7 S 100/12).

Im verhandelten Fall war eine Frau beim Anfahrvorgang mit ihrem Fuß von der Kupplung gerutscht, wodurch ihr Auto nach einem halben Meter abrupt wieder zum Stehen kam. Die Richter haben entschieden, dass die Frau zu 25 Prozent mithaften muss.

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