AMTSGERICHT BERLIN-KÖPENICK

Urteil: Gestiegener Verkehrslärm rechtfertigt Mietminderung

Urteil: Gestiegener Verkehrslärm rechtfertigt Mietminderung

Steigt das Verkehrsaufkommen und sind die Fenster an der Straße nicht ausreichend isoliert, können Anwohner eine Mietminderung fordern. In einem aktuellen Fall sah das Amtsgericht Berlin-Köpenick den Wohnwert wegen des Lärms her

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