AMTSGERICHT BERLIN-MITTE

Pfeilmarkierungen auf der Straße sind verbindlich

Pfeilmarkierungen auf der Straße sind verbindlich

Die Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn vor Kreuzungen oder in Kreisverkehren dürfen Verkehrsteilnehmer nicht ignorieren. Sie stellen laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 161/13) keine bloße Empfehlung dar, sondern sind als "v

TIPPS VOM AUTOMARKT