AMTSGERICHT DORTMUND

Urteil: Plakettenpflicht gilt auch fürs Parken

Urteil: Plakettenpflicht gilt auch fürs Parken

Ist der Fahren in einer Umweltzone für bestimmte Fahrzeuge nicht erlaubt, so betrifft das Verbot auch das Parken. Bei einem Verstoß gegen die Plakettenpflicht hat der Fahrzeughalter die Kosten für die Ordnungswidrigkeit zu tragen. D

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