AMTSGERICHT DRESDEN

Gut sichtbares Tempolimit kein Beweis für Vorsatz

Gut sichtbares Tempolimit kein Beweis für Vorsatz

Die Höhe des Bußgeldes bei einem Tempoverstoß im Straßenverkehr hängt von dem vorsätzlichen Handeln des Fahrers ab. Eine gut sichtbare Geschwindigkeitsbegrenzung ist jedoch noch kein hinreichender Beweis dafür, d

TIPPS VOM AUTOMARKT