AMTSGERICHT MOERS

Unfallhaftung wegen geringer Geschwindigkeit - Nicht zu langsam fahren

Unfallhaftung wegen geringer Geschwindigkeit – Nicht zu langsam fahren

Auf einer Autobahn zu langsam zu fahren kann die alleinige Haftung eines Autofahrers begründen, wenn es in der Folge zu einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer kommt. Das Amtsgericht Moers wies in einem Urteil einen Autofahrer in se

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