AMTSGERICHT STARNBERG

Recht: Kostenpauschale nach Unfall 30 Euro

Recht: Kostenpauschale nach Unfall 30 Euro

Eine Kostenpauschale steht jedem Geschädigten eines Verkehrsunfalls zu. Sie beträgt mindestens 25 Euro und soll für Lauferei, Telefonate und Schriftverkehr entschädigen, die nach dem Unfall anfallen. Viele Versicherungen "verg

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