AUTOUNFALL

ADAC: Bei Schlüsseldiebstahl droht grobe Fahrlässigkeit

ADAC: Bei Schlüsseldiebstahl droht grobe Fahrlässigkeit

Wird einem Auto- oder Motorradfahrer der fahrbare Untersatz geklaut, kommt meist die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Startet der Dieb das Auto mit dem geklauten Schlüssel, dann besteht laut ADAC die Gefahr, dass die Versicherung

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