FALSCHPARKEN STRAFE

Strafzettel gilt auch in Abwesenheit als zugestellt

„Knöllchen“-Lehre für Parksünder

Ein "Knöllchen" fürs Falschparken ärgert jeden Autofahrer. Doch in die Park-Falle ist man schnell getappt. Und dann kann es mitunter teuer werden, wie eine aktuelle Bußgeld-Übersicht des ADAC zeigt. Halten in zweiter Reihe ist generell unzul

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Falschparken: Vom „Knöllchen“ bis zum „Idiotentest“

Falschparken gilt unter Autofahrern häufig als Kavaliersdelikt. Die Zeit drängt, kein Parkraum ist in Sicht – lassen wir es also drauf ankommen, denken sie im Zweifelsfall. Tatsächlich „kosten“ solche Ordnungswidrigkeiten auch oftmals „

TIPPS VOM AUTOMARKT