FINANZGERICHT HAMBURG

Keine deutsche Vollstreckung einer österreichischen Geldbuße

Keine deutsche Vollstreckung einer österreichischen Geldbuße

Eine österreichische Geldbuße ist in Deutschland nicht amtlich einzutreiben, wenn der Fahrer eines in Österreich auffällig gewordenen Fahrzeugs unbekannt bleibt, weil der deutsche Halter sich weigert, ihn zu benennen. Das hat je

TIPPS VOM AUTOMARKT