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Recht: Abzocke beim Abschleppen - Falschparker muss nicht jede Summer zahlen

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Falschparker müssen Abschleppkosten nicht in jeder Höhe akzeptieren. Zu zahlen sind lediglich die durch den konkreten Abschleppvorgang entstandenen Kosten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun geurteilt hat. Geklagt hatte ein Autofahrer,

Range Rover SDV8 - Seine Lordschaft auf Diät

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Innen hui, außen pfui: Edle Hölzer und feinste Lederbezüge im Cockpit, die Radhäuser schlammverkrustet – beim Range Rover ist das kein Widerspruch. Vielmehr ist es Teil seiner Identität. Was noch im runderneuerten Spit

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