FORTDAUER

Keine Abmahnung bei fortdauernder Abwesenheit

Keine Abmahnung bei fortdauernder Abwesenheit

Zieht sich die Krankheit eines Arbeitnehmers länger hin als ursprünglich angenommen, ist der Arbeitgeber unverzüglich über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Geht der Arbeitsvertrag aber nicht ausdrückl

TIPPS VOM AUTOMARKT