FÜHRERSCHEIN WEG BEI STRAFTAT

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Führerschein weg bei Straftat

Der Führerschein kann bereits jetzt von Straftätern auch dann eingezogen werden, wenn die Tat nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Fehlverhalten im Straßenverkehr steht. Das geht aus einem Urteil am Verwaltungsgericht Neustadt an der Wein

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