KAKSOVERSICHERUNG

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Kaskoversicherung muss bei verspäteter Meldung nicht zahlen

Meldet ein Autofahrer einen Schaden bei seiner Kaskoversicherung erst ein halbes Jahr nach einem Unfall, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil bestätigt (Az. 20 U 42/17). Meldepflicht

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