KAMMERGERICHT BERLIN

Recht: Vorfahrt bei Nutzung von Bus-Spuren

Recht: Vorfahrt bei Nutzung von Bus-Spuren

Durch die unrechtmäßige Benutzung einer Bus-Spur im Straßenverkehr verliert ein Autofahrer nicht sein Vorfahrtsrecht gegenüber Linksabbiegern. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden. Der Hergang Im konkreten Fall hatte

Recht: Der Auffahrende hat nicht immer Schuld

Recht: Der Auffahrende hat nicht immer Schuld

Die Schuld an einem Auffahrunfall trägt nicht zwangsläufig der Auffahrende. Vor Gericht gibt es zwar häufig den sogenannten Anscheinsbeweis, bei dem angenommen wird, dass der Hintermann durch zu hohe Geschwindigkeit und zu dichtes Au

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