KFZ-SAISONKENNZEICHEN

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Kfz-Saisonkennzeichen: Kein Frühstart bitte

Wie im Sport gilt auch bei der Verwendung von Saisonkennzeichen für Kraftfahrzeuge: Ein Frühstart wird bestraft. 50 Euro Bußgeld drohen, wenn Nutzer das damit bestückte Fahrzeug vor dem Start des Gültigkeitszeitraums im Straßenverkehr bewegen.

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