LANDGERICHT DORTMUND

Urteil: Versicherung muss bei gefälschtem Kaufvertrag nicht zahlen

Urteil: Versicherung muss bei gefälschtem Kaufvertrag nicht zahlen

Stellt sich der Kaufvertrag für ein Auto als gefälscht heraus, so geht ein gegen Diebstahl versicherter Besitzer leer aus, wenn ihm der Wagen später gestohlen wird. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden (Az. 22 O 124/08). Wie

Autodiebstahl: Kein Geld bei Lügen

Autodiebstahl: Kein Geld bei Lügen

Wer mit Lügen bei einem Autodiebstahl seine Versicherung reinlegen will, hat schlechte Karten. Bei vorsätzlich falschen Angaben zum Kilometerstand, Kaufpreis oder zu früheren Entwendungen des gestohlenen Autos muss der Kaskoversicher

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