LANDGERICHT STRALSUND

Recht: Beweislast zum Aufhebungsvertrag liegt beim Käufer

Recht: Beweislast zum Aufhebungsvertrag liegt beim Käufer

Bezieht sich ein Käufer auf gemeinsam mit dem Verkäufer geführte Telefonate und will damit einen Aufhebungsvertrag begründen, so ist zunächst festzustellen, dass dahingehend der Käufer vor Gericht vollumfänglich dar

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