MITTELSTREIFEN

Recht: Tollpatschigkeit schützt vor Strafe nicht

Recht: Tollpatschigkeit schützt vor Strafe nicht

Nicht nur bei direkter Schuld an einem Unfall kann ein Autofahrer haftbar gemacht werden. Auch wenn er durch Tollpatschigkeit einen Crash verursacht, muss er für die Folgen eintreten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil bekr&aum

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