PARKREMPLER

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Wann die Polizei kommen muss

Auf deutschen Straßen kracht es immer und überall - und das Tag für Tag. Allein 2016 wurden 2,6 Millionen Verkehrsunfälle registriert. Doch viele Autofahrer sind verunsichert und wissen nicht, wann sie die Polizei rufen müssen. "Grundsätzlich

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Fahrerflucht ist eine Straftat

Fahrerflucht ist im Straßenverkehr an der Tagesordnung und wird bei kleinen Parkplatzremplern gerne auch einmal als Kavaliersdelikt abgetan. Dabei stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort grundsätzlich eine Straftat dar (§ 142 Strafgesetzbuch

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Parkrempler: Das müssen Autofahrer wissen

Hässliche Kratzer, kleine Dellen, beschädigte Scheinwerfer oder kaputte Rückleuchten: Die Spuren von Parkremplern sind oft nicht zu übersehen und bringen jeden Autofahrer auf die Palme. Doch mit ein paar einfachen "Spielregeln" lässt sich dieses

Reform der Verkehrsunfallflucht gefordert

Reform der Verkehrsunfallflucht gefordert

Wer auch nur den kleinsten Lackschaden an einem anderen Fahrzeug verursacht und dann nicht lange genug am Unfallort wartet, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen. Denn Paragraf 142 StGB "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" schreibt die Auf

TIPPS VOM AUTOMARKT