PRIVATER AUTOKAUF

Recht

„Gekauft wie gesehen“ schließt Gewährleistung nicht aus

Eine Frau kaufte einen gebrauchten Peugeot für gut 5000 Euro. Nach einiger Zeit wollte sie das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben. Sie begründete dies damit, dass der Wagen einen erheblichen Vorschaden habe. Davon habe sie bei

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