STRAUSBERG

Recht: Nutzungsausfallentschädigung auch ohne Ersatzfahrzeug

Recht: Nutzungsausfallentschädigung auch ohne Ersatzfahrzeug

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls mit wirtschaftlichem Totalschaden muss die Versicherung des Verursachers auch dann eine entsprechende Nutzungsausfallentschädigung zahlen, wenn der Geschädigte keinen Ersatzwagen mietet. Gängig

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