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Urteil: Spinne in der Tiefgarage gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

Urteil: Spinne in der Tiefgarage gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

Erschrickt eine Autofahrerin auf dem morgendlichen Weg zum Wagen in der Tiefgarage ihrer Wohnanlage über eine sich dort von der Decke herabseilende Spinne und stürzt dabei, kann für den Unfall nicht der Hausmeisterservice verantwortli

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