TOILETTENPAPIER

Schäden nach der Mai-Nacht: Bei Versicherungsleistung droht Rückstufung

Schäden nach der Mai-Nacht: Bei Versicherungsleistung droht Rückstufung

Nach einem alten Brauch darf in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai Schabernack getrieben werden. Wenn man nach der "Freinacht" sein Auto mit Toilettenpapier und Rasierschaum verunstaltet vorfand, sollte man sich nicht ärgern, rät der A

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