VON BRANDSTIFTERN ANGEZÜNDETEN AUTOS

Recht: Brandstiftung am Auto

Recht: Brandstiftung am Auto

Der Besitzer eines von Brandstiftern angezündeten Autos haftet nicht für Schäden an benachbarten Fahrzeugen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer nun veröffentlichten Entscheidung dargelegt. In dem verhandelten Fall hatt

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