WERKSTATTTECHNIK

Recht: Erfüllungsort bei Mangelbeseitigung richtet sich nach Einzelfall

Recht: Erfüllungsort bei Mangelbeseitigung richtet sich nach Einzelfall

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss. Aufgrund mangelnder Regelung im Kaufrecht ge

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