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Recht: Zahlt der Kunde nicht, darf Werkstatt Auto einbehalten

Recht: Zahlt der Kunde nicht, darf Werkstatt Auto einbehalten

Bei nicht bezahlten Rechnungen darf eine Werkstatt das Fahrzeug als Werkunternehmerpfand einbehalten. Ist der Besitzer jedoch deutlich um Ausgleich bemüht, muss die Werkstatt ihm entgegen kommen. Andernfalls hat der Besitzer Anspruch auf Nutzung

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