Neue Abgasuntersuchungs-Vorschriften für Trikes und Quads

Die beliebten Trikes und Quads müssen bereits seit Juli 2012 zur Abgasuntersuchung. Darauf weist die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation KÜS hin.

Bisher waren Trikes generell von der Abgasuntersuchung (AU) befreit. Zum Stichtag hat sich geändert, dass bei diesen dreirädrigen Fahrzeugen die Abgase auf Einhaltung der vorgeschriebenen Werte kontrolliert werden müssen, wenn sie ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 400 Kilogramm aufweisen. Die entsprechenden Angaben dazu finden sich in den Fahrzeugpapieren unter der Kennung F.2 und errechnen sich aus Leergewicht plus Zuladung.

Auch bei den Quads hat der Spaß ohne Abgasmessung seit Juli ein Ende. Bisher waren nur solche Vehikel AU-pflichtig, bei denen mehr als 400 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht in den Papieren stehen. Jetzt sind alle zur Abgasuntersuchung aufgerufen, bei denen die Fahrzeugart den Personenwagen zuzuordnen ist. Das ist erkennbar an der Schlüsselnummer, die in den Papieren im Feld „J“ zu finden ist. Beginnt sie mit „M“ oder „01“, müssen die Abgase kontrolliert werden.

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