Neue Führerscheinregelung: Zurück zum alten Dokument

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Wer seinen alten Führerschein vorschnell gegen ein neues Dokument im EU-Scheckkartenformat umgetauscht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verwaltungsvorgang rückgängig machen. Darauf hat jetzt der ACE Auto Club Europa hingewiesen.

Während der neue Führerschein bereits nach 15 Jahren erneut umgetauscht werden muss, behält das alte Fahrzeugpapier grundsätzlich noch bis 2033 seine Gültigkeit. Auf diesen Unterschied sind ältere Fahrerlaubnisinhaber offenbar erst jetzt aufmerksam geworden, weshalb sie den Umtausch am liebsten ungeschehen machen wollen, berichtete der ACE. Der Club rät in derartigen Fällen, den ursprünglichen Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins unverzüglich gegenüber der Führerscheinstelle zurückzunehmen. Solange der Antrag noch gar nicht eingegangen ist, ist ein Stopp des Vorgangs problemlos möglich, so der ACE. Liegt die neue Fahrerlaubnis allerdings ausgefertigt bei der Behörde vor und ist der Antragsteller darüber benachrichtigt, ist rechtlich nichts mehr gegen den Umtausch zu machen.

Unglücklich nur, wenn das alte Dokument schon eingezogen, entstempelt oder mit einer Geltungsfrist versehen ist. Hier streiten sich noch die Gelehrten über die Folgen. Seit 19. Januar 2013 gelten neue Führerscheinregeln. Führerscheine, die nach diesem Datum ausgestellt wurden, sind auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie umgetauscht werden, allerdings ist der Umtausch mit keiner ärztlichen Untersuchung oder sonstigen Auflagen verbunden. Wer seine Fahrprüfung vor dem Stichtag bestanden hat, kann die alten grauen, rosafarbenen oder Scheckkarten-Führerscheine noch ohne Probleme bis 2033 nutzen. Spätestens dann müssen alle bisherigen ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 24 Euro, wenn ein graues oder rosa Dokument umgetauscht wird. Der Umtausch eines Scheckkartenführerscheins kostet 8,70 Euro.

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