Neues beim Tüv – Bessere Bremsen, Probefahrt und detaillierte Mängelliste

Bei der Pkw-Hauptuntersuchung stehen im kommenden Jahr zahlreiche Änderungen an. Die Neuregelungen betreffen vor allem die Prüfkriterien und helfen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Strengere Grenzwerte gelten für die Bremsen.

Bei der Prüfung muss ab kommendem Jahr laut Dekra mindestens eine Abbremswirkung von 58 Prozent erreicht werden, bisher genügten 48 Prozent. Zudem wird die Bremswirkung nun achsweise beurteilt.

Um die Funktion von Fahrerassistenzsystemen besser beurteilen zu können, müssen die Prüfer künftig eine Probefahrt machen. Die Regelung gilt allerdings erst für Fahrzeuge ab Erstzulassung im April 2012. Die ersten Praxistests stehen also erst 2015 an.

Autofahrer können sich zudem auf einen detaillierteren Mängelbericht freuen. Künftig wird nicht nur die beanstandete Baugruppe genannt, sondern auch die genaue örtliche Angabe des Mangels, etwa „Bremsscheibe vorne links verschlissen“. Ab April fällt darüber hinaus bundesweit die sogenannte Rückdatierung weg. Wer zu spät zur Prüfung vorfährt, erhält dann trotzdem eine Plakette mit der kompletten Laufzeit von 24 Monaten. Bisher wurde die Verspätung abgezogen.

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