Nichtbeachtung der Lichtpflicht im Ausland kann teuer werden

Zurzeit besteht in 20 europäischen Ländern bei Tag Lichtpflicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld. Europaweit gibt es bei den Lichtregeln allerdings erhebliche Unterschiede, über die der ADAC aktuell informiert.

Auf allen Straßen Fahrlicht aktiv

In Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien muss auf allen Straßen das Fahrlicht eingeschaltet werden.

Weitere Regeln

In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gilt die Bestimmung nur auf Autobahnen und außerorts. Bulgarien und Kroatien fordern die Beleuchtung tagsüber ausschließlich in den Wintermonaten einzuschalten. Die Schweiz und Frankreich geben dazu lediglich eine Empfehlung ab, gesetzlich vorgeschrieben ist es jedoch nicht.

Benutzung von Tagfahrleuchten

Die Benutzung von Tagfahrleuchten ist in Italien und allen skandinavischen Ländern, mit Ausnahme von Norwegen, erlaubt. In allen anderen Ländern wird die Nutzung überwiegend toleriert, es gibt aber noch keine ausdrücklichen Regelungen. In Polen, Slowenien und Litauen empfiehlt der ADAC aufgrund vorangegangener vereinzelter Beanstandungen, immer mit Abblendlicht zu fahren.

Verstoß gegen die Lichtpflicht

Der Verstoß gegen die Lichtpflicht kann teuer werden und die Urlaubskasse arg belasten. Am teuersten ist es in Estland mit zirka 190 Euro und in Norwegen mit etwa 185 Euro. Der ADAC rät deshalb, sich vor Reiseantritt über die Verkehrsbestimmungen des Gastlandes ausreichend zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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