Oldtimer-Zulassung ohne Gutachten nicht möglich

Für Oldtimer gilt: Ohne Gutachten keine Zulassung. Grundsätzlich stehen dem Freund klassischer Fahrzeuge vier Möglichkeiten offen, um sein Wunschfahrzeug in den Verkehr zu bringen. Das Oldtimerkennzeichen (H-Zulassung), das rote Dauerkennzeichen (07er-Zulassung), das Saisonkennzeichen oder aber die reguläre Zulassung.

Entscheidend für die Zulassung sind neben dem Erhaltungszustand auch das Vorhandensein wichtiger Nachrüstteile. Darauf weisen die Oldtimerexperten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin. Ein Oldtimergutachten bei der GTÜ schafft hier Klarheit und gibt darüber hinaus auch Auskunft über den Originalzustand des Fahrzeuges.

Für die Erstellung eines Oldtimergutachtens gelten die gesetzlichen Regelungen nach § 23 der StVZO. Seit März 2007 hat der Gesetzgeber ein einheitliches Mindestalter für Veteranenfahrzeuge festgelegt. Als Oldtimer gelten nur Kraftfahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals am Straßenverkehr teilgenommen haben. Dabei gilt das Datum der Erstzulassung. Außerdem müssen die Oldtimer nach § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) weitgehend dem Originalzustand entsprechen, sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Fahrzeuge, denen vor dem 28. Februar 2007 ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt wurde, genießen Bestandsschutz. Die Einstufung als historisches Fahrzeug gilt damit auch weiterhin. Für die Zulassung Ihres Klassikers mit H- oder rotem Dauerkennzeichen ist ein Oldtimergutachten nach § 23 StVZO notwendig. Es muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erstellt werden. Der Umfang der Prüfung durch den Sachverständigen hängt davon ab, ob der Eigner für das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis vorlegen kann.

Der Sachverständige dokumentiert zunächst den verkehrssicheren Zustand durch eine Hauptuntersuchung (HU). Sind auch alle weiteren Anforderungen wie Alter und Erhaltungszustand erfüllt, steht dem Oldtimergutachten nichts im Wege. Liegt keine gültige Betriebserlaubnis vor, prüft der Sachverständige zunächst, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften („Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge“) entspricht. Hierbei gelten die Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren. Die GTÜ-Sachverständigen können dafür die Expertendatenbank des GTÜ-Oldtimerservice nutzen.

Abschließend kontrolliert der Sachverständige, ob für das Fahrzeug alle notwendigen Nachrüstungen vorhanden sind. Dazu zählt die Warnblinkanlage, Diebstahlsicherung und der Geschwindigkeitsmesser. Sind alle Prüfpunkte erfüllt, erstellen die Sachverständigen das Oldtimergutachten. Weitere Informationen und auf den Oldtimerseiten der GTÜ im Internet unter www.gtue-oldtimerservice.de.

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