Parken mit Behindertenausweis – Falsche Nutzung ist Ordnungswidrigkeit

Parken mit Behindertenausweis - Falsche Nutzung ist Ordnungswidrigkeit Bilder

Copyright: DVR

Ein Behindertenausweis berechtigt zum Parken auf speziellen Plätzen. Wer dafür den Ausweis eines anderen nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Strafbar macht er sich nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart aber nicht.

Weil eine Autofahrerin beim Einkaufen ihr Auto auf einem Behindertenparkplatz parkte und dabei den Behindertenausweise ihres Sohnes auslegte, obwohl er nicht dabei war, verurteilte das zuständige Amtsgericht sie wegen „Missbrauchs von Ausweispapieren“. Dagegen wehrte sich die Mutter mit Erfolg.

Nach Ansicht des OLG fehlt es in diesem Fall an der nötigen Identitätstäuschung. Bei einem solchen Ausweis gehe es beim Parken nicht darum, zu behaupten, man sei die im Ausweis benannte Person, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Schließlich dürfe die Mutter den Ausweis auch dann nutzen, wenn sie ihren Sohn fahre. Daraus folge, dass nicht zwingend der Fahrer der Ausweisinhaber sein müsse. Da sie den Ausweis in Abwesenheit ihres Sohnes benutzt habe, handele es sich aber um eine Ordnungswidrigkeit. (AZ: 2 Ss 349/13)

 

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo