Versicherungstipp

Parkrempler mit dem Auto: Wie verhalte ich mich richtig?

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Ob Beule, Delle oder Schramme: Jeder fünfte deutsche Autofahrer (21 Prozent) hat beim Parken bereits versehentlich das Nachbarauto beschädigt, wie eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt ergab. (1) Weil die Geschwindigkeit beim Parken eher niedrig ist, entstehen bei einem Unfall meist nur geringe Schäden. Je kleiner die Beschädigung, desto größer die Versuchung, einfach schnell den Ort zu verlassen? 45 Prozent der Autofahrer, die dem Nachbarauto beim Parken bereits einmal zu nah gekommen sind, haben nach eigenen Angaben jedoch gewartet, bis der Besitzer des beschädigten Wagens zurückkehrte. 30 Prozent riefen die Polizei, jeder Vierte (25 Prozent) hinterließ immerhin die Telefonnummer. Zwölf Prozent dagegen unternahmen nichts, um den Fall zu klären. Wie verhält man sich als Autofahrer richtig und wer kommt für den Schaden auf? Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, gibt Tipps.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich ein anderes Auto beschädigt habe?

„Grundsätzlich gilt, egal wie groß oder klein der objektive Schaden ist: Unfallverursacher sollten vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Autos warten. Das bedeutet jedoch nicht, die Nacht auf dem Parkplatz zu verbringen. Der Gesetzgeber spricht von ‚einer zumutbaren Zeit‘, um solche Extremfälle zu vermeiden. Gemeint ist: Auf einem Supermarkt-Parkplatz etwa muss man mindestens eine halbe Stunde warten – hier kann der Unfallfahrer davon ausgehen, dass der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nur kurz einkaufen ist. Kehrt er nicht zeitnah zurück, sollte immer die Polizei informiert und der Unfall geschildert werden. Ansonsten macht man sich wegen Fahrerflucht strafbar. Wer nach einem Unfall nur einen Zettel mit seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs hinterlässt, macht sich ebenfalls strafbar. Es drohen nicht nur Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, sondern man riskiert auch den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.“

Wer kommt für den Schaden auf?

„Für Schäden nach einem Zusammenstoß kommt eigentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Solange der aber nicht feststeht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen – es sei denn, er hat eine Vollkaskopolice. Vor einer Regulierung über die Vollkaskoversicherung sollte jedoch geklärt werden, ob dies zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts führt und sich somit der Beitrag erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es eventuell für den Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen.“

Tipp

Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen. Einige Angebote enthalten gar einen sogenannten „Rabattschutz“, der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im nächsten Jahr ansteigt. Dieser „Rabattschutz“ sollte für die Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkasko-Versicherung gelten.

(1) Repräsentative forsa-Umfrage unter 1.005 Autofahrern in Deutschland im Auftrag von CosmosDirekt, November 2014. Mehr lesen Sie auch unter: http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-beschädigung-auto

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Wutbürgerdarsteller

November 26, 2014 um 12:04 pm Uhr

Grau, grau, grau, ist alle Theorie!

Eher ein Zeichen für die Justizwirklichkeit in diesem Staat: Drakonische Strafandrohungen – und nix passiert!

Wer hat schon mal in einer Großstadt in Parkbuchten mit Autos links und rechts geparkt und keine Beule/Kratzer vom Aussteigen davongetragen???

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