Recht

Parkverbot: Autofahrer müssen nicht auf Schnitzeljagd

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Verkehrsschilder müssen Autofahrer natürlich beachten. Doch auf die Suche nach eventuell aufgestellten temporären Schildern müssen sie sich laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Az.: 3 C 10.15) nicht machen. Diese müssen so platziert sein, dass sie einfach zu erkennen sind. Sonst sind sie nichtig.

Von dieser Auffassung der Bundesrichter profitierte jetzt ein Autofahrer aus Berlin, dessen Wagen abgeschleppt wurde. Grund für die Maßnahme der Stadt war ein Halteverbotsschild, das wegen eines Straßenfests vorübergehend aufgestellt worden war. Dieses hatte der Mann nicht wahrgenommen und sein Fahrzeug unwissentlich falsch geparkt, wie die Rechts-Experten von ARAG berichten. Daher wollte der Hauptstädter auch die Abschleppgebühren nicht zahlen und zog vor Gericht. In den ersten beiden Instanzen hatte er keinen Erfolg, doch die Leipziger Bundesrichter sprachen schließlich ein Machtwort: Verkehrsschilder müssen durch einfaches Umschauen beim Aussteigen erkennbar sein. Das war im vorliegenden Fall nicht gegeben und daher muss der Berliner Autofahrer auch nicht zahlen. Auf Schnitzeljagd müsse niemand gehen.

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