Personenbeförderer nach Herzinfarkt zum Arzt

Nach einem Herzinfarkt ist die weitere Fahrtauglichkeit eines Kraftfahrers nicht sicher. Für Verkehrsteilnehmer, die auch Personen befördern dürfen, wird sie deshalb nur in Ausnahmefällen erteilt. Ob der Fahrer seine Tätigkeit wieder aufnehmen kann, entscheidet ein Internist mit verkehrsmedizinischer Qualifikation, so die Deutsche Anwaltshotline. Die Bescheinigung eines Zentrums für Arbeitsmedizin reicht nicht aus. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einer unanfechtbaren Entscheidung (Az. 16 A 2172/12).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

AUTO-MEDIENPORTAL: Maserati fährt autonomen Geschwindigkeitsrekord

AUTO-MEDIENPORTAL: Maserati fährt autonomen Geschwindigkeitsrekord

AUTO-MEDIENPORTAL: „Wer einmal elektrisch fährt, will nie mehr zurück“

AUTO-MEDIENPORTAL: „Wer einmal elektrisch fährt, will nie mehr zurück“

AUTO-MEDIENPORTAL: Der Wunsch nach dem Führerschein ist ungebrochen

AUTO-MEDIENPORTAL: Der Wunsch nach dem Führerschein ist ungebrochen

zoom_photo