Pkw-Händler haften für Konstruktionsfehler

Auto-Händler können auch für Konstruktionsfehler des Herstellers haftbar sein. Das hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) nun festgestellt. In dem konkreten Fall hatte ein Kunde einen sechs Jahre alten VW Sharan bestellt; erst bei der Übergabe fiel ihm die aufgeplatzte Innenverkleidung der Vordertüren auf. Längere Sonneneinwirkung hatte den Kunststoff stark beschädigt. Der Händler erklärte das mit einem Konstruktionsmangel und bestand auf dem Kaufvertrag und dem vereinbarten Preis.
Das Gericht erlaubte jedoch mit seinem Urteil den Rücktritt des Kunden. Für diesen spielt es keine Rolle, wer den Fehler letztlich zu vertreten hat, zitiert die Zeitschrift „kfz-betrieb“ aus dem Urteil. Entscheiden sei, dass durch die hässlichen Verformungen ein wertmindernder Mangel vorliege und nicht nur eine konstruktionsbedingte Eigenheit (Saarländisches OLG, Az.: 1 U 567/04-167).
mid

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo